Oberlandesgericht Hamm, 1999-03-18, 27 U 209/97

27 U 209/97Obergericht18.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 209/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-18

Aktenzeichen: 27 U 209/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0318.27U209.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Oktober 1997 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wie folgt abgeändert:

Der Klagenanspruch ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Der Rechtsstreit wird zur Entscheidung über die Höhe des Klageanspruchs und die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Beklagten mit mehr als 60.000,00 DM.

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