Oberlandesgericht Hamm, 1999-04-20, 9 WF 7/99

9 WF 7/99Obergericht20.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 WF 7/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-20

Aktenzeichen: 9 WF 7/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0420.9WF7.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Klägerin wird für die erste Instanz Prozeßkostenhilfe bewilligt. Zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in dieser Instanz wird ihr Rechtsanwältin N in C beigeordnet.

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