9 WF 7/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-04-20, 9 WF 7/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 WF 7/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-20
Aktenzeichen: 9 WF 7/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0420.9WF7.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Der Klägerin wird für die erste Instanz Prozeßkostenhilfe bewilligt. Zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in dieser Instanz wird ihr Rechtsanwältin N in C beigeordnet.
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