2 UF 43/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-04-27, 2 UF 43/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 43/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-27
Aktenzeichen: 2 UF 43/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0427.2UF43.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Familiensenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 19.01.1999 wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 04.01.1990 abgeändert. Der Antrag auf Ersetzung der Einwilligung des Antrags-geg-ners in die Namensänderung seines Kindes wird zurück-ge-wiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antrag-stel-lerin. Beschwerdewert: 5.000,00 DM.
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