Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-05, 8 UF 457/98

8 UF 457/98Obergericht05.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 UF 457/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-05

Aktenzeichen: 8 UF 457/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0505.8UF457.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08. Oktober 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelsenkirchen abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin unter Einbeziehung des vom Amtsgericht zuerkannten Betrages insgesamt 8.394,00 DM nebst 7,55 % Zinsen seit dem 04. März 1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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