Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-12, 10 UF 227/98

10 UF 227/98Obergericht12.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 227/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-05-12

Aktenzeichen: 10 UF 227/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0512.10UF227.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das am 11. August 1998 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh im Ausspruch über die elterliche Sorge abgeändert.

Es verbleibt bei der gemeinsamen Sorge.

Die Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils bleibt aufrechterhalten. Die Kosten des Beschwerdeverfah-rens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.

Der Ratenzahlungsvorbehalt bei der Antragsgegnerin entfällt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.