10 UF 227/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-12, 10 UF 227/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-12, 10 UF 227/98
10 UF 227/98Obergericht12.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 227/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-12
Aktenzeichen: 10 UF 227/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0512.10UF227.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das am 11. August 1998 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh im Ausspruch über die elterliche Sorge abgeändert.
Es verbleibt bei der gemeinsamen Sorge.
Die Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils bleibt aufrechterhalten. Die Kosten des Beschwerdeverfah-rens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.
Der Ratenzahlungsvorbehalt bei der Antragsgegnerin entfällt.
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