5 UF 321/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-12, 5 UF 321/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-12, 5 UF 321/98
5 UF 321/98Obergericht12.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 321/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-12
Aktenzeichen: 5 UF 321/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0512.5UF321.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 23. Juli 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familienge-richt - Hagen abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Trennungsun-terhalt
a)
vom 1.9.1995 bis zum 31.12.1995 in Höhe von monatlich
1.120,00 DM und
b)
vom 1.1.1996 bis zum 31.12.1996 in Höhe von monatlich 550,00 DM
zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Rechtsmittel beider Parteien werden zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 4/5 die Klägerin und zu 1/5 der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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