31 U 118/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-17, 31 U 118/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-17, 31 U 118/98
31 U 118/98Obergericht17.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 118/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-17
Aktenzeichen: 31 U 118/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0517.31U118.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 18. Januar 1999 wird aufrechterhalten.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheit durch selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft einer deut-schen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.
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