Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-17, 31 U 118/98

31 U 118/98Obergericht17.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 118/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-17

Aktenzeichen: 31 U 118/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0517.31U118.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 18. Januar 1999 wird aufrechterhalten.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, Sicherheit durch selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft einer deut-schen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.