31 U 207/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-19, 31 U 207/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-19, 31 U 207/98
31 U 207/98Obergericht19.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 207/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-19
Aktenzeichen: 31 U 207/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0519.31U207.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 12. Zivil-kammer des Landgerichts Dortmund vom 11.08.1998 wird zu-rückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Beklagten übersteigt 60.000,00 DM nicht.
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