31 U 6/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-31, 31 U 6/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 6/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-31
Aktenzeichen: 31 U 6/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0531.31U6.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 10. September 1998 abgeändert.
Die Klage wird im erstinstanzlich ausgeurteilten Umfang abgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,00 DM nicht.
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