3 WF 259/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-31, 3 WF 259/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-31, 3 WF 259/99
3 WF 259/99Obergericht31.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 259/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-31
Aktenzeichen: 3 WF 259/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0531.3WF259.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde der Kindeseltern (Beteiligte zu 1) und 2) vom 11.06.1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Fami-liengericht - Lüdinghausen vom 31. Mai 1999 wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) und 2).
Der Gegenstandswert wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.
Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Prozeßko-stenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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