Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-31, 3 WF 259/99

3 WF 259/99Obergericht31.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 259/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-05-31

Aktenzeichen: 3 WF 259/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0531.3WF259.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Kindeseltern (Beteiligte zu 1) und 2) vom 11.06.1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Fami-liengericht - Lüdinghausen vom 31. Mai 1999 wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1) und 2).

Der Gegenstandswert wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.

Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Prozeßko-stenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.