Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-08, 4 U 35/99

4 U 35/99Obergericht08.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 35/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-08

Aktenzeichen: 4 U 35/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0608.4U35.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 15.01.1999 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird es im Wege einstweiliger Verfügung untersagt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, im geschäftlichen Verkehr außerhalb der Fachkreise für das Mittel „B“ zu werben:

a)

mit wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen und/oder mit Angaben, wonach das Mittel fachlich geprüft und angewendet ist, insbesondere außerhalb der Fachkreise die Broschüre zu versenden

„B

Lachsöl-Konzentrat

Lachsöl-Konzentrat mit mehrfach ungesättigten Omega-

3Fettsäuren“,

b)

mit den Anwendungsgebieten:

aa)

des zu hohen Blutfettspiegels, insbesondere zu werben:

„Lipidsenkung“,

und/oder

„Senkung der Plasma-bzw. Serumtriglyceride“,

und/oder

„Cholesterinsenkung“,

bb)

des zu hohen Blutdrucks, insbesondere zu werben:

„Hypertonie“,

und/oder

„Blutsenkung“,

und/oder

„blutdrucksenkende Wirkung“,

cc)

der „Arteriosklerose“, insbesondere zu werben:

„Außerdem konnte bestätigt werden, daß mit dem Blutdruck und den Lipiden mehrere Risikofaktoren der Arteriosklerose gleichzeitig in günstiger Weise beeinfluß wurden“,

und/oder

„Die für die Prävention der Arteriosklerose und ihrer Folgekrankheiten besonders hohe Bedeutung von Gesamt- und LDL Cholesterin steht heute außer Zweifel. Dabei hat neben der Senkung dieser beiden Parameter auch die Erhöhung von HDL Cholesterin eine große Relevanz“,

und/oder

„Der antiarteriosklerotische Effekt von Omega 3 Fettsäuren durch eine Verbesserung der Blutrheologie wird heute allgemein anerkannt“,

und/oder

„Durch das Zusammenwirken der verschiedenen beim Menschen nachgewiesenen antiatherogenen Effenkte von Fischöl ist zu vermuten, daß beim Menschen ebenfalls eine wirksame Arteriosklerose-Prophylaxe mit Fischöl möglich ist ...“.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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