Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-14, 18 U 217/98

18 U 217/98Obergericht14.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 217/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-14

Aktenzeichen: 18 U 217/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0614.18U217.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. September 1998 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klage nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen wird.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe von 59.858,40 DM.

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