Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-22, 21 U 115/98

21 U 115/98Obergericht22.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 115/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-22

Aktenzeichen: 21 U 115/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0622.21U115.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Anschlußberufung der Beklagten das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 16. Juni 1998 zu Nr. 2 und 4 des landgerichtlichen Urteilstenors abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.04.1997 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 1/6 und der Beklagte zu 5/6 mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme, die der Beklagte allein zu tragen hat. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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