2 Ws 232/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-07-23, 2 Ws 232/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-07-23, 2 Ws 232/99
2 Ws 232/99Obergericht23.07.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 232/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-07-23
Aktenzeichen: 2 Ws 232/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0723.2WS232.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staats-kasse.
Der Beschwerdewert wird auf 500,00 DM festgesetzt.
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