13 U 64/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-04, 13 U 64/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 64/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-04
Aktenzeichen: 13 U 64/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0804.13U64.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisng des Rechtsmittels im übrigen das am 22. Dezember 1998 verkün-dete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 18.688,97 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20. August 1998 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Klägerin 20 % und die Beklagten 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 18.688,97 DM und die Klägerin um 4.672,24 DM.
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