Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-12, 15 W 219/99

15 W 219/99Obergericht12.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 219/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-08-12

Aktenzeichen: 15 W 219/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0812.15W219.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Amtsge-richts vom 31.08.1998 werden jeweils mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 01.07.1998 wird zu-rückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Ver-fahren nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

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