Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-12, 6 U 8/99

6 U 8/99Obergericht12.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 8/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-08-12

Aktenzeichen: 6 U 8/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0812.6U8.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. November 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn hinsichtlich des Feststellungsausspruchs abgeän-dert; insoweit wird die Klage abgewiesen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die durch den Vollstreckungsbescheid vom 25. Juni 1998 veranlaßten Kosten trägt der Beklagte allein; die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/13 und der Beklagte zu 12/13.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschwer der Parteien: unter 30.000,00 DM.

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