6 U 8/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-12, 6 U 8/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 8/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-12
Aktenzeichen: 6 U 8/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0812.6U8.99.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 18. November
1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn hinsichtlich des Feststellungsausspruchs abgeändert; insoweit wird die Klage abgewiesen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die durch den Vollstreckungsbescheid vom 25. Juni 1998 veranlaßten Kosten trägt der Beklagte allein; die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/13 und der Beklagte zu 12/13.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 30.000,00 DM.
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