6 U 63/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-16, 6 U 63/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 63/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-16
Aktenzeichen: 6 U 63/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0816.6U63.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 15.12.1998 verkün-dete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 9.568,22 DM nebst 9,5 % Zinsen seit dem 19.05.1998 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamtschuldner dem Kläger den gesamten weiteren materiellen Fahrzeugschaden aufgrund des Unfalls vom 01.02.1998 zu ersetzen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der 1. Instanz tragen der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
Die Kosten der 2. Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.
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