Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-24, 15 W 218/99

15 W 218/99Obergericht24.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 218/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-08-24

Aktenzeichen: 15 W 218/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0824.15W218.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Auf die erste Beschwerde der Beteiligten wird die Beanstandung zu Ziffer 1 der Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 10. November 1998 ebenfalls aufgehoben.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 DM festgesetzt.

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