2 UF 88/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-24, 2 UF 88/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 88/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-24
Aktenzeichen: 2 UF 88/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0824.2UF88.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Familiensenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 08. Dezember 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß er für die Zeit vom 01. Januar 1999 bis zum 30. Juni 1999 monatlich 377,00 DM und für die Zeit ab dem 01. Juli 1999 monatlich 385,00 DM Kindesunterhalt für die Klägerin zu zahlen hat.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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