Oberlandesgericht Hamm, 1999-08-26, 15 W 111/99

15 W 111/99Obergericht26.08.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 111/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-08-26

Aktenzeichen: 15 W 111/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0826.15W111.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 5) hat die den Beteiligten zu 1) und 2) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außerge-richtlichen Kosten zu erstatten.

Im übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kos-ten nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 407.398,63 DM festgesetzt.

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