2 Ws 270/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-15, 2 Ws 270/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-15, 2 Ws 270/99
2 Ws 270/99Obergericht15.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 270/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-15
Aktenzeichen: 2 Ws 270/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0915.2WS270.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Eine Entscheidung des Senats ist nicht veranlasst.
Die Sache wird an die zuständige Strafkammer des Landge-richts Hagen zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zu-rückgegeben.
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