2 Ws 259/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-16, 2 Ws 259/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-16, 2 Ws 259/99
2 Ws 259/99Obergericht16.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 259/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-09-16
Aktenzeichen: 2 Ws 259/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0916.2WS259.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss sowie der Beschluss
der Strafkammer vom 7. Mai 1998 betreffend die
Zeugin L werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließ-
lich der insoweit entstandenen notwendigen
Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die
Staatskasse.
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