6 U 103/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-16, 6 U 103/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 103/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-16
Aktenzeichen: 6 U 103/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0916.6U103.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 2. März 1999 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abge-ändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.333,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1998 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 45 % der Kläger und zu 55 % der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 10.000,00 DM.
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