6 U 75/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-16, 6 U 75/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 75/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-16
Aktenzeichen: 6 U 75/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0916.6U75.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Dezember 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 9.156,66 DM nebst 4 % Zinsen für die Zeit vom 17.02.1998 bis 23.04.1998 sowie seit dem 31.07.1998 und nebst 11,5 % Zinsen für die Zeit vom 24.04.1998 bis zum 30.07.1998 abzüglich am 04.06.1998 gezahlter 8.918,00 DM zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 75 % der Klägerin und zu 25 % den Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 15.000,00 DM.
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