Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-20, 8 U 12/99

8 U 12/99Obergericht20.09.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 12/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-09-20

Aktenzeichen: 8 U 12/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0920.8U12.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Oktober 1998 ver-kündete Urteil der 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM abwenden, falls nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Das Urteil beschwert die Beklagte mit mehr als 60.000,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.