9 U 82/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-28, 9 U 82/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 82/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-28
Aktenzeichen: 9 U 82/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0928.9U82.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das am 19. März 1999 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivil-kammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Wegen einer offensichtlichen Unvollständigkeit wird der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt ergänzt:
Es wird festgestellt, daß der Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihm künftig entsteht bzw. aus dem Unfallereignis vom 04.11.1997 auf der I-Straße an der Bus-haltestelle "Aldi" entstanden ist, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Der Beklagte zu 2) trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Beklagten zu 2) in Höhe von 6.586,66 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.