20 U 201/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-29, 20 U 201/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-09-29, 20 U 201/98
20 U 201/98Obergericht29.09.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 201/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-09-29
Aktenzeichen: 20 U 201/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0929.20U201.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. August 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts
Bielefeld abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.550,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30.9.1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 91 % der Kläger und zu 9 % die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 44 % der Kläger und zu 56 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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