20 U 213/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-01, 20 U 213/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-01, 20 U 213/98
20 U 213/98Obergericht01.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 213/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-01
Aktenzeichen: 20 U 213/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1001.20U213.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 18.08.1998 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden den Klägern als Gesamt-schuldner auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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