11 U 80/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-06, 11 U 80/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 80/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-10-06
Aktenzeichen: 11 U 80/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1006.11U80.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Dem Kläger wird, soweit er die Zurückweisung der Berufung des beklagten Landes beantragt, Prozeßkostenhilfe unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwalt I. A bewilligt.
Ratenzahlungen werden nicht angeordnet.
Im übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zurückgewiesen.
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