3 Ss OWi 990/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-12, 3 Ss OWi 990/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-12, 3 Ss OWi 990/99
3 Ss OWi 990/99Obergericht12.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 990/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-10-12
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 990/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1012.3SS.OWI990.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zuge-lassen.
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Die sofortige Beschwerde ist gegenstandslos.
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