34 U 185/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-15, 34 U 185/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-15, 34 U 185/98
34 U 185/98Obergericht15.10.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 185/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-15
Aktenzeichen: 34 U 185/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1015.34U185.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 02.10.1998 ver-kündete Urteil der 1. Zivilkammer des Land-gerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu leistende Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer Sparkasse oder Genossen-schaftsbank zu erbringen.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.
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