3 U 158/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-20, 3 U 158/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 158/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-20
Aktenzeichen: 3 U 158/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1020.3U158.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 1998 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von DM 25.000,00 abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe lei-stet, die er auch durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossen-schaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen kann.
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