6 U 126/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-21, 6 U 126/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 126/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-21
Aktenzeichen: 6 U 126/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1021.6U126.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und des Widerbeklagten zu 2) gegen das am 03. Februar 1999 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewie-sen.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin und der Widerbeklagte zu 2) zu 4/5 als Gesamtschuldner; die übrigen Kosten der zweiten Instanz trägt die Klägerin allein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Klägerin und des Widerbeklagten zu 2): unter 40.000,00 DM.
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