Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-27, 8 U 273/98

8 U 273/98Obergericht27.10.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 273/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-10-27

Aktenzeichen: 8 U 273/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1027.8U273.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 07. August 1998 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer der Klägerin liegt unter 60.000 DM.

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