28 U 49/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-10-28, 28 U 49/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 49/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-28
Aktenzeichen: 28 U 49/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1028.28U49.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Anschlußberufung der Klägerin gegen das am 05. Januar 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagten verurteilt bleiben, als Gesamtschuldner an die Klägerin 31.085,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.12.1996 zu zah-len.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 2/3 den Beklagten und zu 1/3 der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten beträgt 31.085,30 DM, die der Klägerin 16.687,48 DM.
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