Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-03, 15 W 289/99

15 W 289/99Obergericht03.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 289/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-11-03

Aktenzeichen: 15 W 289/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1103.15W289.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Wertfestsetzung des Landgerichts abgeändert wird.

Die Beteiligte zu 3) hat die im Verfahren der weiteren Be-schwerde den Beteiligten zu 1) und 2) entstandenen außer-gerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf 1.350.000,00 DM festgesetzt.

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