15 W 289/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-03, 15 W 289/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-03, 15 W 289/99
15 W 289/99Obergericht03.11.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 289/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-03
Aktenzeichen: 15 W 289/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1103.15W289.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Wertfestsetzung des Landgerichts abgeändert wird.
Die Beteiligte zu 3) hat die im Verfahren der weiteren Be-schwerde den Beteiligten zu 1) und 2) entstandenen außer-gerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf 1.350.000,00 DM festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.