25 U 64/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-05, 25 U 64/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 64/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-05
Aktenzeichen: 25 U 64/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1105.25U64.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Februar 1999 verkündete Vorbehalts-Urteil der 14. Zivilkammer des Land-gerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen der Kläger ab-wenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000,00 DM, falls nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Beklagten wird gestattet, Sicherheit auch durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bank-bürgschaft zu leisten.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 60.000,00 DM.
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