13 U 67/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-10, 13 U 67/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 67/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-10
Aktenzeichen: 13 U 67/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1110.13U67.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 4) gegen das am 13. Januar 1999 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Verurteilung des Beklagten zu 4) auf Zahlung von Zinsen auf die Rate von 4.910,50 DM für die Zeit vom 2. November 1995 bis 2. Dezember 1995 entfällt.
Von den Gerichtskosten des 2. Rechtszuges sowie von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen 1/3 die Beklagten zu 2), 3) und 4) als Gesamtschuldner, weitere 2/3 trägt der Beklagte zu 4) allein.
Die Beklagten zu 2), 3) und 4) tragen jeweils ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten zu 4) bleibt nachgelassen, jede Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagte zu 4) kann Sicherheit auch durch unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank leisten.
Das Urteil beschwert den Beklagten zu 4) in Höhe von 72.511,72 DM.
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