22 U 37/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-11, 22 U 37/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 37/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-11
Aktenzeichen: 22 U 37/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1111.22U37.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 9. Juli 1998 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer liegt unter 60.000,00 DM.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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