27 U 46/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-25, 27 U 46/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 46/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-25
Aktenzeichen: 27 U 46/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1125.27U46.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 4. Februar 1999 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch Prozeßbürgschaft eines in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.
Das Urteil beschwert den Kläger mit mehr als 60.000,00 DM.
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