Oberlandesgericht Hamm, 1999-11-29, 20 U 231/98

20 U 231/98Obergericht29.11.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 231/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-29

Aktenzeichen: 20 U 231/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1129.20U231.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. August 1998 ver-kündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abzu-

wenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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