1 VAs 64/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-01, 1 VAs 64/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-01, 1 VAs 64/99
1 VAs 64/99Obergericht01.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 64/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-12-01
Aktenzeichen: 1 VAs 64/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1201.1VAS64.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag ist gegenstandslos.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außerge-richtlichen Auslagen des Betroffenen werden nicht erstat-tet (§ 30 Abs. 2 EGGVG).
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