Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-02, 3 Ws 710/99

3 Ws 710/99Obergericht02.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 710/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-12-02

Aktenzeichen: 3 Ws 710/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1202.3WS710.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der Bewährungsbeschluss des Landgerichts Essen vom 30.09.1999 wird aufgehoben.

Die Bewährungszeit aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 28.11.1997, rechtskräftig seit dem 19.08.1998, wird auf 2 Jahre festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.

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