Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-03, 19 W 138/99

19 W 138/99Obergericht03.12.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 W 138/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-12-03

Aktenzeichen: 19 W 138/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1203.19W138.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert:

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Beschwerdewert von 700,00 DM dem Kläger auferlegt.

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