9 U 159/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-10, 9 U 159/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 159/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-10
Aktenzeichen: 9 U 159/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1210.9U159.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Juni 1999 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert und wie folgt neu ge-faßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.490,75 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. April 1999 sowie ein Schmer-zensgeld in Höhe von 1.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. April 1999 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Beklagten in Höhe von 11.490,75 DM.
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