20 U 131/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-15, 20 U 131/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-15, 20 U 131/99
20 U 131/99Obergericht15.12.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 131/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-15
Aktenzeichen: 20 U 131/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1215.20U131.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. April 1999 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Klarstellend wird das Urteil wie folgt neu gefaßt:
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von den Ansprüchen seines Sohnes aus dem Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 12.09.1996 - 6 O 471/95 - im Rahmen und in der Grenze des geschlossenen Versicherungsvertrages freizustellen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM abzu-wenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die Sicherheitsleistung durch Bank-bürgschaft zu erbringen.
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