3 U 93/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-15, 3 U 93/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 93/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-15
Aktenzeichen: 3 U 93/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1215.3U93.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Januar 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in der selben Höhe leistet, die er auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse er¬bringen kann.
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