6 W 47/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-12-16, 6 W 47/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 W 47/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-12-16
Aktenzeichen: 6 W 47/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:1216.6W47.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts N2 vom 27.07.1999 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 5.000,00 DM
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